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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1: Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Veranstaltung der Leaving the Reality - Lan Party ist nicht gewinnorientiert. Das Einnehmen von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.


  2. Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen, bzw. dem gemeinnützigen Zweck des Vereines zu Gute.


  3. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.


  4. Durch den Veranstalter werden Teammitglieder beauftragt, die für die Kontrolle der Einhaltung sämtlicher Regularien verantwortlich sind. Für Situationen, die nicht in den Bereich gesetzlicher Bestimmungen fallen, ist das gesamte Team der LTR zuständig; für alle Weiteren ist die Security des Events zuständig und weisungsbefugt. Die Veranstaltungsleitung in Persona des Projektleiters und mind. einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Vereines ist in jeder Situation weisungsbefugt.


  5. Der Veranstalter ist berechtigt die AGB jederzeit anzupassen bzw. zu verändern, gerade in Bezug auf die Veranstaltung.


  6. Mit Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Eine Rückzahlung der überwiesenen oder eingezahlten Eintrittsgebühr ist nur bis maximal 14 Tage vor Veransstaltungsbeginn möglich, in begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung Abstand genommen werden (nachgewiesene Krankschreibung, and. außergewöhnliche Verhinderungsgründe). Die Entscheidung über eine Rückzahlung liegt hierbei im Ermessen des Veranstalters.


§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.

  1. Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 18 Jahre.


  2. Jeder Teilnehmer hat sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und sein Alter zu belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert.


  3. Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet (per Überweisung oder Bareinzahlung) und kann dies auch notfalls bestätigen (z.B. Kontoauszüge, Einzahlungsbelege).


  4. Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick, Netzwerkkabel etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche weitere Hardware zur Teilnahme nötig ist.


  5. Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift die Sicherheit seiner Geräte (Vorschriften EG,EU etc.).


  6. Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.


  7. Allen Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Weisungsbefugt sind im Allgemeinen das Team Security sowie die Veranstaltungsleitung; jeder Teilnehmer hat das Recht, die Veranstaltungsleitung um Entscheidung anzurufen, insofern er sich durch Weisungen von Teammitgliedern ungerecht behandelt fühlt.


  8. Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.


§3: Bestimmungen während der Veranstaltung

  1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren.


  2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu begehen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie (z.B. Verbreitung von Datenbeständen ohne im Besitz der dazu berechtigenden Lizenz zu sein), Weitergabe von Datenbeständen, bei denen allein schon die Verbreitung strafrechtlich bewertet ist (verfassungswidrige oder kinderpornographische Bestände z.B.) oder Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.


  3. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen bzw. im Sinne des JuschG und der damit zusammenhängenden FSK und USK Regulierungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, Kontrollen werden durch den Veranstalter und dessen Beauftragte in regelmässigen und unregelmässigen Abständen durchgeführt.


  4. Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Alkohol-, und Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen (z.B. vor dem Einlass) nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden. Nach den Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen nur noch im Freien gestattet.


  5. Es gilt während der Veranstaltung ein absolutes Genuss - und Mitführverbot für alle strafrechtlich relevanten Betäubungsmittel und Betäubungsmittelähnliche Stoffe. Dieses Verbot gilt auf dem gesamten Gelände der Messe -und Veranstaltungs GmbH. Bei etwaigen Verstössen wird der Veranstalter ohne Ausnahme polizeiliche Maßnahmen einleiten lassen. In diesem Zusammenhang ist der Veranstalter im Rahmen der Jedermann Befugnisse der Strafprozessordnung berechtigt, Teilnehmer bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten und dieser zu übergeben.


  6. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, ist Grundsätzlich untersagt. Ausgenommen davon sind Medientechnische Anlagen des Veranstalters.


  7. Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.


  8. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).


  9. Den direkten Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Anweisungen werden grundsätzlich durch den jeweils betreffenden Teamleiter oder dessen Stellvertreter in seinem Aufgabenbereich (Turnierteam, Mediateam, Netzwerkteam) getroffen. Die Anweisungen der Veranstaltungsleitung und des Security-Teams haben Vorrang vor allen anderen Anweisungen und Entscheidungen.


  10. Auf dem umzäunten Gelände der Messe und Veranstaltungs GmbH dürfen keine Fahrzeuge geparkt werden, es sei denn, der Veranstalter genehmigt dies ausdrücklich oder genehmigt dies kurzfristig z.B. zum Be - und Entladen.


  11. Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.


  12. Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen schnellst möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.


  13. Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer Übernachtung vor Ort.


§4: Turniere und Preisvergabe

  1. Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.


  2. Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.


  3. Der Veranstalter verpflichtet sich, etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.


  4. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.


  5. Im Rahmen der Turnieraustragungen erklärt sich der Teilnehmer mit Unterzeichnung der AGB dazu bereit, das notwendige persönliche Daten und die erlangten Ergebnisse an die jeweilige Liga übertragen werden. Bei den Daten handelt es sich um den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Nick, die E-MailAdresse und eventuell vorhandene LIGA - ID. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und werden von der enstprechenden LIGA nur zur ordentlichen Wahrnehmung und Durchführung der Turnierliga benötigt


§5: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung

  1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.


  2. Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art. Dazu gehören auch Schäden, die der Teilnehmer durch veränderte und nicht mehr zulässige Hardware im Datennetzwerk oder Stromnetzwerk verursacht. Ebenso gehören dazu auch Schäden, die er mit seinem PKW auf dem Gelände, dem Parkplatz und den Zuführungsstrassen der Messe-und Veranstaltungs GmbH verursacht. Eine Benachrichtigung des Veranstalters ersetzt nicht die Pflicht, die ortsansässige Polizei über einen Unfall entsprechend zu informieren.


  3. Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §5 b angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.


  4. Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und/oder nicht aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.


Stand: 01.03.2008



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Plätze gesamt: 600
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